Ist Kaltakquise in Deutschland erlaubt?
Diese Frage stellen sich viele Unternehmer – und die Antwort ist: Ja, aber mit Einschränkungen.
Die rechtlichen Grundlagen der Kaltakquise sind im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), insbesondere § 7, geregelt.
B2B vs. B2C: Der entscheidende Unterschied
B2B-Kaltakquise (Unternehmen zu Unternehmen)
Grundsätzlich erlaubt, wenn eine "mutmaßliche Einwilligung" angenommen werden kann.Das bedeutet:
- Sie bieten etwas an, das für das Unternehmen geschäftlich relevant sein könnte
- Es besteht ein sachlicher Zusammenhang zur Geschäftstätigkeit
- Der Anruf erfolgt zu üblichen Geschäftszeiten
B2C-Kaltakquise (Unternehmen zu Privatperson)
Grundsätzlich verboten ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung.Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300.000 € geahndet werden.
§ 7 UWG im Detail
Der relevante Gesetzestext lautet:
"Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen [...] bei Werbung mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher ohne dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung oder gegenüber einem sonstigen Marktteilnehmer ohne dessen zumindest mutmaßliche Einwilligung."
Was bedeutet "mutmaßliche Einwilligung"?
Die mutmaßliche Einwilligung wird angenommen, wenn:
DSGVO und Kaltakquise
Die DSGVO regelt den Umgang mit personenbezogenen Daten:
Was Sie beachten müssen:
- Datenherkunft dokumentieren – Woher stammen die Kontaktdaten?
- Berechtigtes Interesse – Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage
- Informationspflicht – Bei Erstkontakt über Datenverarbeitung informieren
- Widerspruchsrecht – Löschung auf Anfrage gewährleisten
Best Practice:
Führen Sie eine "Robinson-Liste" mit Personen, die nicht mehr kontaktiert werden möchten.
Praktische Tipps für rechtssichere Kaltakquise
Do's ✓
- Nur B2B-Kontakte anrufen
- Zu üblichen Geschäftszeiten anrufen (9-18 Uhr)
- Relevantes Angebot für die Branche machen
- Ablehnung sofort akzeptieren und dokumentieren
- Datenherkunft dokumentieren
Don'ts ✗
- Privatpersonen ohne Einwilligung anrufen
- Nach ausdrücklicher Ablehnung erneut anrufen
- Daten ohne Rechtsgrundlage speichern
- Irreführende Angaben zum Anrufgrund machen
Fazit
B2B-Kaltakquise ist in Deutschland legal und ein effektives Vertriebsinstrument – wenn Sie die Regeln kennen und einhalten.
Der sicherste Weg: Arbeiten Sie mit Profis, die die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und sauber dokumentieren. Wir übernehmen Ihre Kaltakquise rechtssicher. Alle unsere Prozesse sind DSGVO-konform. Sprechen Sie uns an.
