Erstgespräch, 15 Minuten
Der kürzeste Weg. Sie wählen einen freien Termin, wir sprechen über Ihre Zielgruppe, das passende Modell und ob wir liefern können. Wenn nicht, sagen wir das im Gespräch und nicht im Angebot.
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Erstgespräch, Nachricht oder Anruf. Welcher Weg der richtige ist, hängt davon ab, wie weit Sie sind – nicht davon, welchen wir lieber hätten.
Wer noch prüft, schreibt lieber. Wer sich entschieden hat, spart sich das Formular. Beides ist in Ordnung – deshalb stehen alle drei nebeneinander.
Der kürzeste Weg. Sie wählen einen freien Termin, wir sprechen über Ihre Zielgruppe, das passende Modell und ob wir liefern können. Wenn nicht, sagen wir das im Gespräch und nicht im Angebot.
Wenn Sie erst schreiben wollen. Fünf Felder, eines davon freiwillig. Was mit der Nachricht danach passiert, steht weiter unten auf dieser Seite – einschließlich der Frage, wann sie wieder gelöscht wird.
Wenn Sie schon wissen, worum es geht. Am Telefon erreichen Sie uns während der Geschäftszeiten; außerhalb davon ist die E-Mail der schnellere Weg.
Das ist kein Witz auf eigene Kosten, sondern dieselbe Regel in beide Richtungen: Werbung per E-Mail setzt die vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten voraus (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG). Beim Telefonanruf gegenüber einem Unternehmen kann eine mutmaßliche Einwilligung genügen (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG). Genau dieser Unterschied ist der Grund, warum wir telefonieren und nicht mailen.
Werden nicht beantwortet. Werbung per E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung ist unzulässig – gegenüber uns genauso wie gegenüber Ihren Zielkunden.
Offene Stellen schreiben wir aus, sobald es welche gibt. Im selben Postfach wie Kundenanfragen geht eine Initiativbewerbung unter, und das ist niemandem geholfen.
Wir arbeiten ausschließlich zwischen Unternehmen. Privatpersonen rufen wir nicht an und haben ihnen auch nichts anzubieten.
Allgemeine Einordnung, keine Rechtsberatung. Die ausführliche Fassung mit Quellen steht im Beitrag zu den rechtlichen Grundlagen.
Am hilfreichsten ist, was Sie verkaufen und an wen. Damit lässt sich vorab einschätzen, ob wir in diesem Markt etwas beitragen können.
Drei Stationen, jede mit ihrem Grund. Das steht hier, weil man es vor dem Absenden wissen will und nicht danach.
Weitergeleitet wird sie per E-Mail, gespeichert wird sie nicht. Für die Beantwortung einer Anfrage braucht es keine zusätzliche Ablage in einer Datenbank – und was nicht gespeichert ist, kann auch nicht abhandenkommen.
Auch dann, wenn wir absagen. Passt die Anfrage, schlagen wir 15 Minuten im Kalender vor; passt sie nicht, schreiben wir, woran es liegt. Eine Anfrage unbeantwortet liegen zu lassen, ist die unhöflichste Form der Absage.
Sofern keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist entgegensteht. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit formlos widerrufen – ohne Begründung, und ohne dass Ihnen daraus ein Nachteil entsteht.
Ein freier Platz im Kalender, 15 Minuten, keine Vorbereitung. Was wir wissen müssen, fragen wir im Gespräch – das geht schneller, als es aufzuschreiben.